Ihre Bewerbung
Werden Sie Steuerberater inkl. "Master of Arts" (M.A.)
Jährliche Bewerbungsfristen
Für den Beginn im Sommersemester: 15.11. - 15.01.
Für den Beginn im Wintersemester: 02.05. - 15.06.
Sie können sich jährlich für die Studienorte München oder Berlin zum Wintersemester (Regelstudienzeit: 4 Semester) oder Sommersemester (5 Semester) bewerben.
Die Bewerbung erfolgt für beide Standorte über das Bewerbungsportal der Hochschule München.
HINWEIS:
In Ausnahmefällen ist eine Bewerbung auch noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist und / oder ein späterer Quereinstieg bei entsprechender fachlicher Qualifikation möglich. Sprechen Sie uns dazu einfach an: beratung@steuerlehrgaenge.de
Zulassungsvoraussetzungen Studium
Es ist der Abschluss eines mindestens sechs theoretische Studiensemester und 180 ECTS-Kreditpunkte umfassenden Studiums der Betriebswirtschaftslehre, der Jurisprudenz oder einer verwandten Fachrichtung (z.B. Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftsingenieurwesen) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss nachzuweisen.
Zudem wird die fachliche Eignung im Rahmen eines Eignungsverfahrens in Form eines ca. 30-minütigen Fachgesprächs überprüft.
Eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist ebenfalls Voraussetzung. Dies gilt, wenn die Muttersprache Deutsch ist oder ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule nachgewiesen wird. Als weiterer Nachweis gilt die erfolgreiche Teilnahme an der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH - Stufe 2) oder die Teilnahme am „Test Deutsch als Fremdsprache“ mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF, Niveaustufe 4, Goethe-Zertifikat B2 ist ebenso möglich) erbracht.
Sollte der Master in Berlin im Rahmen eines Trainee Programms besucht werden, bestehen keine formalen Zulassungsvoraussetzungen
Falls Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen und/oder Ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, ist bei der Bewerbung eine kurze Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Erbringung der letzten Prüfungsleistung ausreichend. Das Bachelorzeugnis kann dann im Laufe des ersten Semesters nachgereicht werden.